Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß sich der Hauptbausektor aufgrund besonderer Produktionsbedingungen von anderen Sektoren unterscheidet. Dies spiegelt sich in spezifischen kollektiv vereinbarten Bedingungen und einer bauspezifischen Arbeitsmarktpolitik wider. Die Übertragung der Ergebnisse auf andere Sektoren oder deren Verwendung im Rahmen der Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns erscheint daher nicht ratsam. Aufgrund des hohen Grads an Vergleichbarkeit und Standardisierung der erbrachten Dienstleistungen ist die gewerbliche Reinigungsindustrie sehr wettbewerbsfähig. Der hohe Anteil der Arbeitskosten mit rund 72 % bedeutet, dass das Lohnniveau zum wichtigsten Parameter im Preiswettbewerb in der Branche geworden ist. Mit dem Abschluss von Vereinbarungen über Mindestlöhne haben die Sozialpartner versucht, verbindliche Wettbewerbsgrenzen festzulegen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Mindestlohnsektoren gibt es in der gewerblichen Reinigungsindustrie zwei unterschiedliche Mindestlöhne, einen für die Innen- und einen für die Außenreinigung. Im Juli 2007 wurde die Abdeckung durch das Gesetz über entsandte Arbeitnehmer auf die Reinigungsindustrie ausgedehnt. Grundlage dafür waren unter anderem die ab 2004 geschlossenen Tarifverträge, in denen die bisher getrennten regionalen Tarifverträge in einen einzigen Tarifvertrag mit unterschiedlichen Lohnniveaus für Ost- und Westdeutschland umgewandelt wurden.
Da die Tarifverträge in der Branche bereits seit den 1970er Jahren für allgemeinverbindlich erklärt worden waren, schien zunächst fraglich, ob es überhaupt einen wirklichen Einführungseffekt hätte haben können. Frings, H.: Der Beschäftigungseffekt branchenspezifischer, kollektiv ausgehandelter Mindestlöhne. Ruhr Wirtschaftszeitungen 348, RWI (2012) Die Kausalanalysen deuten auf positive Lohnwachstumseffekte der Mindestlohneinführung in Ost wie Westdeutschland hin. Sie sind auf individueller und auf Der Establishment-Ebene sichtbar. Die Ergebnisse der qualitativen Analyse bestätigen die Feststellung aus der quantitativen Analyse, dass der Mindestlohn in Ostdeutschland eine viel wichtigere Rolle spielt als in Westdeutschland. Insbesondere betonen Aussagen aus den Expertengesprächen, dass der Mindestlohn als Orientierungspunkt für die Sozialpartner in Ostdeutschland dient. In Westdeutschland ist der Einfluss des Mindestlohns auf das Tarifsystem relativ gering. Die Beschäftigungseffekte wurden nach dem Kontrollgruppenansatz analysiert. Zunächst wurden die Auswirkungen der von Land zu Land unterschiedlichen Auswirkungen der damals allgemein verbindlichen Lohnbesoldungsstufe 1 ab April 2004 untersucht. Für diese Schätzungen wurden die Länder nach der prozentualen Veränderung der tariflichen Sätze in der unteren Lohnstufe in fünf Gruppen eingeteilt. Die Kontrollgruppe bestand aus den Bundesländern, in denen sich die Löhne kaum verändert hatten.